Betreuungsmodelle

Eltern von Tageskindern haben die Möglichkeiten Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.

Teilnahme am Landkreismodell TAKKI:
Eine Teilnahme am Landkreismodell TAKKI (kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen) ist für Eltern von unter dreijährigen Tageskindern möglich, deren Wohnortgemeinde/-stadt bei TAKKI mitmacht. Über die TAKKI-Aufnahme entscheidet die jeweilige Gemeinde/Stadt. Es entstehen die gleichen Kosten wie für die Kindertageseinrichtungen derjeweiligen Gemeinde/Stadt. Sie bezahlen das Betreuungsgeld an die Wohnortgemeinde/Stadt. Die Gemeinde/Stadt bezahlt die Tagespflegeperson nach den geltenden Richtsätzen im Landkreis Böblingen und übernimmt den Differenzbetrag.
FAG-Leistungen/Zuschüsse:
Bei Kindern unter drei Jahren beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg aus den Mitteln des Finanzausgleichs (gem. § 29c FAG) an den Kosten der Tagesbetreuung. Der FAG-Antrag ist einkommenunabhäng, der Wohnort muss im Kreis Böblingen sein. Zuständig ist das Amt für Jugend und Bildung im Kreis Böblingen.
Weitere Informationen zu TAKKI und FAG erhalten sie hier.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich direkt an die Tagesmütter in Jettingen, oder an
TUPF (Tages und Pflegeeltern e.V.)