An die Qualität der Kindertagespflege werden verständlicherweise hohe Anforderungen gestellt. Wir Tagesmütter verfügen über die Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VII. Diese muß alle fünf Jahre erneuert werden. Sie wird vom Amt für Jugend und Bildung nur dann erteilt, wenn sowohl unsere Räumlichkeiten als auch wir als Tagespflegepersonen hierfür geeignet sind. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
- Wir besuchen regelmäßig Informationsveranstaltungen vom Tages- und Pflegeelternverein (TUPF)
- Wir alle verfügungen über die notwendige Grundqualifizierungund nehmen an praxisbegleitenden Weiterbildungen und Gesprächskreisen teil
- Unsere Räumlichkeiten werden regelmäßig von Mitarbeiter/innen des Tages- und Pflegeelternvereins aufgesucht. In diesem Zusammenhang findet auch ein persönliches Eignungsgespräch statt.
- Jede Tagesmutter muss ein erweiteres polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen
- Die Teilnahme am Kurs “Erste Hilfe am Kind” ist verpflichtend. Eine Auffrischung erfolgt alle zwei Jahre.
Als weitere Qualifizierungsmaßnahme verfügen wir über das Bundeszertifikat “qualifizierte Tagespflegeperson”. Außerdem gehören regelmäßige Unterweisungen in Sachen Infektionsschutzgesetz mit zu den selbstverständlichen Verpflichtungen jeder Tagesmutter.